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   VG Dresden, 12.10.2006 - 12 K 3857/03   

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VG Dresden, 12.10.2006 - 12 K 3857/03 (https://dejure.org/2006,33607)
VG Dresden, Entscheidung vom 12.10.2006 - 12 K 3857/03 (https://dejure.org/2006,33607)
VG Dresden, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - 12 K 3857/03 (https://dejure.org/2006,33607)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen eines Rückübertragungsanspruchs bei Veräußerung eines Flurstücks im Wege der Zwangsversteigerung; Vorrang eines Restitutionsanspruchs gegenüber einem Zwangsversteigerungsverfahren; Notwendigkeit der Anmeldung eines Restitutionsanspruchs vor dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Greifswald, 03.06.1997 - 3 B 789/97
    Auszug aus VG Dresden, 12.10.2006 - 12 K 3857/03
    Ihre Auffassung werde schließlich durch den Beschluss des Landgerichts Frankfurt/Oder vom 30.3.2004, ZOV 2004, 18, 19, und den Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 3.6.1997 - 3 B 789/97 - bestätigt.

    § 9a Abs. 1 Satz 3 EGZVG , der die entsprechende Anwendung des die Verhinderung des Untergangs der Ansprüche nach Artikel 233 § 2c Abs. 2 EGBGB durch den Zuschlag regelnden Absatzes 1 Satz 2 dieser Vorschrift für "Ansprüche auf Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz" anordnet, gilt nicht nur für vermögensrechtliche Rückübertragungsansprüche auf rechtlich selbständige Gebäude, sondern auch für vermögensrechtliche Ansprüche, die auf die Rückübertragung von Grundstücken gerichtet sind (ebenso OLG Dresden, Beschl. v. 14.11.1997 - 6 W 1526/97 -, OLG Report 5/1998 S. 88 f.; VG Greifswald, Beschl. v. 3.6.1997 - 3 B 789/97 - Stöber, ZVG, 18. Aufl., Anm. 6.4 zu § 9a EG, a.A. Grund, Zwangsversteigerung und Restitution - der missverstandene § 9a EGZVG , ZIP 1999, 1617).

  • OLG Dresden, 14.11.1997 - 6 W 1526/97

    Rechtsnatur des Unterlassungsanspruchs; Sicherung durch Vormerkung

    Auszug aus VG Dresden, 12.10.2006 - 12 K 3857/03
    § 9a Abs. 1 Satz 3 EGZVG , der die entsprechende Anwendung des die Verhinderung des Untergangs der Ansprüche nach Artikel 233 § 2c Abs. 2 EGBGB durch den Zuschlag regelnden Absatzes 1 Satz 2 dieser Vorschrift für "Ansprüche auf Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz" anordnet, gilt nicht nur für vermögensrechtliche Rückübertragungsansprüche auf rechtlich selbständige Gebäude, sondern auch für vermögensrechtliche Ansprüche, die auf die Rückübertragung von Grundstücken gerichtet sind (ebenso OLG Dresden, Beschl. v. 14.11.1997 - 6 W 1526/97 -, OLG Report 5/1998 S. 88 f.; VG Greifswald, Beschl. v. 3.6.1997 - 3 B 789/97 - Stöber, ZVG, 18. Aufl., Anm. 6.4 zu § 9a EG, a.A. Grund, Zwangsversteigerung und Restitution - der missverstandene § 9a EGZVG , ZIP 1999, 1617).
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